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Lubartów, September 2019

Aufnahme in das Public Information Bulletin

Beginnen wir mit dem wichtigsten Rechtsakt in Polen. Aus der Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997, angenommen im Verfassungsreferendum am 25. Mai 1997.

In Kunst. 61 der Verfassung der Republik Polen beinhaltet unser Bürgerrecht, Informationen über die Tätigkeit von Behörden und Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, zu erhalten. 

Der grundlegende Rechtsakt wiederum, der die Grundsätze des Zugangs zu öffentlichen Informationen regelt, ist das Gesetz vom 6. September 2001 über den Zugang zu öffentlichen Informationen, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist.

 

Und damit kommen wir zu den kommunalen Informationsblättern. Die auf den BIP-Seiten gesammelten Inhalte können frei ausgedruckt und kopiert werden.

Das Gemeindeamt ist verpflichtet, Informationen zu veröffentlichen, die für alle Besucher von Nutzen sind, darunter: Rechtsstatus oder Rechtsform, Gegenstand und Zuständigkeiten,  Organe und Personen mit Funktionen und deren Zuständigkeiten,  das ihm zur Verfügung stehende Vermögen, die Arbeitsweise, die Annahme- und Erledigungsmethoden, die Angaben zu den geführten Registern, Aufzeichnungen und Archiven sowie zu den Methoden und Grundsätzen der Weitergabe der darin enthaltenen Daten. Das ist eigentlich der erste Ort, an dem wir als Anwohner nach Antworten auf unsere Fragen suchen können.

 

Daher unser Interesse an öffentlichen Informationsbulletins. Wir möchten Einwohner ermutigen, diese kostenlosen Verlage zu nutzen.

In den nächsten Ausgaben werden wir davon überzeugen, welche Vorteile für uns Bürgerinnen und Bürger das Lesen von BIPs mit sich bringt.

Und was haben die Leser auf den Seiten des Lubartów Bulletin am häufigsten gesucht? Wir sind etwas überrascht und regen Sie gleichzeitig zum Raten an. Wer hat den Newsletter zuletzt genutzt? Vielleicht einen Wettbewerb mit Preisen organisieren?

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