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Lubartów, August 2019

Kataster?

Nehmen Sie es ruhig, es ist nur eine landeseinheitliche, systematisch aktualisierte Sammlung von Informationen über Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten und deren Eigentümer.

Powiat Lubartowski mapa

Haben Sie das Sozialprofil der Zentralstelle für Geodäsie und Kartographie besucht?
Es enthält Informationen, dass fast alle Kreise in Polen Informationen über Versorgungsnetze als Teil des integrierten WMS-Dienstes - National Integration of Armaments Area (KIUT) bereitstellen.
Andererseits enthalten Online-Anzeigen für den Verkauf von Immobilien Links zur Website www.geoportal.gov.pl, wo Sie den Standort des Grundstücks sehen können. 
Die uns zugesandten Fragen zeigen, dass es Unstimmigkeiten in den EGiB-Karten im Kreis Lubartów gibt, was die Eigentümer der Grundstücke dazu zwingt, unnötige Kosten für die Angabe des tatsächlichen ursprünglichen Eigentumszustands zu tragen.
Deshalb haben wir beim Landratsamt nachgefragt, wie es in der Praxis aussieht.

1.     Stellt das Landratsamt Lubartów auf Anfrage des Landeshauptvermessers Daten für die landesweite Datenbank der Grundbuch- und Gebäudedaten zur Verfügung?

Das Konzept einer landesweiten Datenbank der Grundstücks- und Gebäudeverzeichnisse ist in den Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts nicht enthalten, und der Landeshauptvermesser hat keinen Antrag auf Datenübermittlung an die örtliche Starostei gestellt. Die Lubartów staroste führt die daraus resultierenden Aufgaben aus 
scherzen. 7 d des Gesetzes vom 17. Mai 1989 Geodätisches und Kartographisches Recht führt 
und stellt folgende Datenbanken für das Gebiet des Kreises Lubartów zur Verfügung:
•     Grundstücks- und Gebäudeverzeichnisse (EGiB),
•     Geodätische Aufzeichnungen von Versorgungsnetzen (GESUT),
•     Immobilienpreis- und -wertregister (RCiWN),
•     detaillierte geodätische Netze (BDSOG),
•     topografische Objekte mit der Detailgenauigkeit zur Erstellung von kartografischen Standardstudien in den Maßstäben 1:500-1:5000 (BDOT500).
Starosta Lubartowski bietet den Service zum Durchsuchen der EGiB- und GESUT-Datenbanken mithilfe des Web Map Service (WMS). Die Offenlegung ergibt sich aus Art. 9 des Gesetzes vom 4. März 2010 über Geodateninfrastruktur. Die freigegebenen Karten können über das öffentliche Geoportal eingesehen werden, das vom Chefvermesser des Landes unter der Internetadresse https://www.geoportal.gov.pl/ geführt wird. Im Rahmen der durchgeführten, unter anderem im Kreis Lubartów des ROP-Projekts „digitale geodätische Ressource e-geodesy der Woiwodschaft Lubelskie“ ist geplant, ein Geoportal des Kreises Lubartów mit einem Paket von E-Services zu starten, das die elektronische Erledigung von Angelegenheiten ermöglicht, z. B. den Kauf einer Grundgebühr Landkarte, Grundbuchauszug etc.
Darüber hinaus ist gemäß Art. 24b des Gesetzes vom 17. Mai 1989, Geodätisches Gesetz 
und kartographisch lieferte Starosta Lubartowski das zentrale Repository des integrierten Immobilieninformationssystems (CRZSIN), das vom Chefvermesser des Landes in den folgenden Registrierungseinheiten geführt wird:
060801_1 Stadt Lubartów,
060803_2 Firlej,
060806_4 Kockstadt,
060810_4 Ostrów Stadt Lublin.
Voraussetzung für die Lieferung von CRZSIN ist die Bereitstellung einer Grundbuchdatenbank 
und Gebäude, um dem eingeführten konzeptionellen Modell zu entsprechen, das in der 2015 geänderten Fassung beschrieben ist,  Verordnung des Ministers für regionale Entwicklung und Bauwesen vom 29. März 2001 über Grundstücks- und Gebäudeverzeichnisse (Anhang Nr. 1a  Spezifikation des konzeptionellen Modells von Grundstücks- und Gebäudedaten). Im Rahmen des Projekts „digitale geodätische Ressource e-geodesy der Woiwodschaft Lubelskie“ werden Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung von Grundbuch- und Gebäudeakten durchgeführt, die darauf abzielen, analoge Katasterkarten in eine digitale Form wie oben beschrieben umzuwandeln. ein Anhang zur Verordnung. Nach Umstellung der analogen Karten wird es möglich sein, CRZSIN mit weiteren Erfassungseinheiten zu beliefern. Das Integrierte Immobilien-Informationssystem (ZSIN) ist nicht öffentlich zugänglich. Die folgende Website enthält eine aktualisierte Liste der Kreise, die zu CRZSIN beigetragen haben
http://www.gugik.gov.pl/bip/zintegrowany-system-informacji-o-nieruchomosciach.  

2.     Wurde das Land modernisiert, und wenn ja, wann? Wenn ja, inwiefern die gesamte Stadt oder einzelne Straßenzüge? Wer hat diese Modernisierung durchgeführt?

Für die Registrierungseinheit 060801_1 Lubartów Miasto wurde in den Jahren 2003-2004 die Grundbuchmodernisierung durchgeführt. Die Grundbuchmodernisierung wurde vom Starost Lubartowski gemäß Art. 24a des Gesetzes vom 17. Mai 1989 Geodätisches Gesetz 
und kartografisch. Der räumliche Geltungsbereich umfasste die gesamte Stadt. Im Rahmen der Arbeiten wurde eine numerische Katasterkarte erstellt, ein Gebäudeverzeichnis erstellt und das Grundstück aktualisiert.
  Aufgrund sehr hoher Kosten wurden keine entsprechenden Arbeiten durchgeführt 
mit der Bestimmung der Grenzen der Registrierungsgrundstücke direkt im Gebiet. Die numerische Bestandskarte zeigt die Grenzen auf der Grundlage von Archivdokumenten, die für die staatliche geodätische und kartografische Ressource akzeptiert wurden. Dieser Ansatz ist akzeptabel 
in gesetzlichen Vorschriften, nämlich gemäß § 57 Abs. 1 der Verordnung des Ministers für regionale Entwicklung und Bauwesen vom 29. März 2001 über Grundstücks- und Gebäudeverzeichnisse: Die Modernisierung der Verzeichnisse kann stufenweise durchgeführt werden, angepasst an die Höhe der für diesen Zweck verfügbaren finanziellen Mittel und Prioritäten, die sich aus den Bedürfnissen ergeben Staat, Kommunen, Unternehmer und Bürger . In dieser Hinsicht besteht die Priorität sowohl für die Lubartów Staroste als auch für den Chief National Surveyor darin, den gesamten Kreis mit digitalen Katasterkarten abzudecken. Trotz der Tatsache, dass beträchtliche Beträge zugunsten des Kreises Lubartów erhalten wurden, die im Rahmen des Projekts „Digitale geodätische Ressource der Woiwodschaft Lubelskie e-geodesy“ für geodätische Datenbanken zugewiesen wurden, wird der Digitalisierungsprozess auf Kreisebene nicht abgeschlossen. Nach Projektende verbleiben analoge (Pausfolien-)Karten auf folgenden Aufnahmeeinheiten:
060805_2 Kamionka: in 18 von 25 Bezirken (ca. 11.800 Parzellen),
060808_2 Michów: in 25 von 37 Bezirken (ca. 16.800 Parzellen).

3.     Wie viele Mittel hat das Landratsamt 2018 für die Behebung von Quellenfehlern (bei der Digitalisierung) erhalten und wie wurden diese verwendet?

Die Poviat Starosty erhält keine Mittel für die "Beseitigung von Fehlern in den Ressourcen (bei der Digitalisierung)". Im Rahmen des jährlichen Zuschusses der Woiwodschaft Lublin für die im Geodätischen- und Kartographiegesetz beschriebenen Aufgaben wurden im Jahr 2018 folgende Leistungen für einen Gesamtbetrag von 105.834,95 PLN erbracht:
•     Stabilisierung, Messung und Ausrichtung von 93 Punkten des multifunktionalen Kontrollnetzes (horizontal 
und Höhe, 3. Klasse - BDSOG-Datenbank) in Höhe von 94.789,95 PLN,
•     geodätische Dokumentation (4 Stück) für Verwaltungsverfahren in Höhe von 9.200 PLN,
•     bundesweite Pressemitteilung: 1.845 PLN.
Im Rahmen des Projekts „digitale geodätische Ressource e-geodesy der Woiwodschaft Lubelskie“ wird dem Kreis Lubartów in den Jahren 2017-2020 ein Betrag von 11.921.824,96 PLN zugewiesen.
Erst nach Umsetzung der vorrangigen Aufgabe, der Umwandlung von Grundbuch- und Gebäudeakten in digitale Form, können Aufgaben zur Erhöhung der Grenzpunktgenauigkeit durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass gem  aus § 82 Abs. 1 des Vorstehenden Verordnung: bei der Modernisierung der Aufzeichnungen, deren eines der Ziele darin besteht, eine in nicht elektronischer Form geführte Aufzeichnungenkarte in eine elektronische Form umzuwandeln, da keine Möglichkeit besteht, die Lage von Grenzpunkten auf die genannte Weise zu bestimmen in § 61 abs. 1 Die zahlenmäßige Beschreibung der Grenzen der Grundstücke erfolgt anhand der Grenzpunkte, deren Lage in Bezug auf das geodätische Netz 1. Klasse auf der Grundlage des vorhandenen Materials der Landesgeodätik bestimmt wird und kartografische Ressource mit durchschnittlichen Fehlern von höchstens:

1) 3,0 m - wenn Grenzpunkte zu Grundstücken gehören, die Land bedecken, das sich in ländlichen Gebieten außerhalb einer dichten Bebauung befindet;
2) 0,60 m - wenn die Grenzpunkte zu den Grundstücken gehören, die sich in städtischen Gebieten befinden und das Land mit dichter Bebauung in ländlichen Gebieten bedecken.
und weiter in Absatz 3:
3. Die Angaben zur Lage der Grenzpunkte mit einem durchschnittlichen Fehler größer als 0,30 m in Bezug auf das geodätische Kontrollnetz 1. Klasse, die für die numerische Beschreibung der Grenzen der Katasterparzellen verwendet wurden, werden gemäß ersetzt die Vorschriften der §§ 45-47 oder im Zuge der Aktenaktualisierung genauere Daten der Behörde vorliegen, auch wenn diese neuen genaueren Daten die Lage der Grenzpunkte noch mit einem mittleren Fehler größer als 0,30 m definieren, und es Es ist nicht möglich, die Position dieser Grenzpunkte mit einem mittleren Fehler von nicht mehr als 0,30 m zu bestimmen.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, in der Datenbank Grundstücks- und Gebäudeverzeichnisse von Grenzpunkten offenzulegen, die den Genauigkeitsanforderungen nicht genügen. 
Jeder in der Grundbuchdatenbank ausgewiesene Grenzpunkt sollte das Attribut des sog BPP mittlerer Fehler der Grenzpunktposition in Bezug auf das geodätische Kontrollnetz 1. Klasse. Abhängig von der verwendeten Messtechnik kann dieses Attribut folgenden Wert haben:
BPP = 1   0,00 m - 0,10 m
BPP = 2   0,11 m - 0,30 m
BPP = 3   0,31 m - 0,60 m
BPP = 4   0,61 m - 1,50 m
BPP = 5   1,51 m - 3,00 m
BPP = 6     über 3,00m
Wie sich aus den Vorschriften eindeutig ergibt, ist das Konzept des Grenzpunkt-Lagefehlers ein Konzept aus dem Bereich der Messtechnik, d. h. der Wissenschaft, wie man Messungen durchführt, und den Regeln für die Interpretation der erhaltenen Ergebnisse und Messfehler, die sich aus den verwendeten Messtechnologien ergeben. Dies ist nicht gleichzusetzen mit dem angeblichen Fehlverhalten der Lubartów Staroste als Behörde, die das Grundbuch führt und das Register modernisiert. 
 

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