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Die Nutzung der Rechte ist frei

Ein Ratgeber für alle, die Einfluss auf das Geschehen in der Kommune nehmen wollen.

Die von uns bei den Wahlen gewählten lokalen Behörden treffen Entscheidungen über Investitionen in die Gemeinde, den Betrieb von Schulen, Kindergärten, Gesundheitsfürsorge und Sozialhilfe. Bei Wahlen entscheiden die Einwohner, wer regieren wird, aber sie geben nicht alle Macht ab. Sie können die Behörde immer noch testen, ihr ihre Erwartungen darlegen und ihre Entscheidungen beeinflussen.

Sie müssen jedoch wissen, wie es geht. Aus diesem Grund haben wir einen Leitfaden zu den in den Gesetzen vorgesehenen Instrumenten erstellt, die den Bürgern die Möglichkeit geben, über das, was in ihrer Stadt passiert, mitzuentscheiden.

                  

                                                                          Team des Watchdog Polska Civic Network

Teil I.

Anwendung

Wenn wir der Gemeinde eine Lösung vorschlagen wollen, können wir einen Antrag stellen. Dies ist in Artikel 241 der Verwaltungsverfahrensordnung festgelegt. Es ermöglicht, jede Lösung vorzuschlagen, deren Umsetzung in die Zuständigkeit des Amtes fällt. Sie können beispielsweise einen Antrag für einen Bürgersteig an einem Ort stellen, an dem die Bewohner den Weg gehen und bei schlechtem Wetter im Schlamm waten - sagt Katarzyna Batko-Tołoć vom Watchdog Polska Civic Network.

Muster des Antrags – Anlage 1

Das Amt muss unverzüglich (d. h. so bald wie möglich) und spätestens 30 Tage nach Einreichung des Antrags antworten. Obwohl die Antwort nicht positiv sein muss, kann in der Praxis oft das Signal der Einwohner genutzt oder in den Plänen der Gemeinde berücksichtigt werden. Auch im Falle einer Ablehnung wird der Fall dokumentiert, da die Verwaltung verpflichtet ist, über die Art und Weise der Bearbeitung des Antrags zu informieren (einschließlich der Begründung, warum die Empfehlung nicht berücksichtigt wurde). Sobald das Büro entscheidet, Ihren Antrag abzulehnen, können wir ihn nicht mehr anfechten.

Der Antrag kann per E-Mail, Fax, mündlich zur Niederschrift, über die ePUAP-Plattform oder traditionell schriftlich gestellt werden.

Petitionen

Die formalisierteste Form der Kommunikation mit der Gemeinde ist eine Petition. Gegenstand des Antrags kann ein Antrag auf eine Gesetzesänderung oder auf eine Entscheidung des Einwohnermeldeamtes sein. In der Petition können wir beispielsweise die Geschäftsstelle auffordern, ein Vertragsregister im Bürgerlichen Informationsblatt zu veröffentlichen oder eine Mitsprachepflicht für die Einwohner während einer Sitzung des Gemeinderates in die Gemeindesatzung einzuführen.

Ob ein Schreiben als Antrag oder Petition gilt, hängt von seinem Inhalt ab - sagt Szymon Osowski, Anwalt des Watchdog Polska Civic Network. Jeder Vorschlag zur Änderung des Gesetzes wird sicherlich als Petition betrachtet. Eine Petition kann wie eine Petition von Einzelpersonen eingereicht werden. Sein großer Vorteil ist die Tatsache, dass es im öffentlichen Informationsblatt des Amtes erscheinen muss und der Gemeinderat gemeinsam darüber informieren muss, wie er Petitionen in einem bestimmten Jahr behandelt hat. Der Nachteil des Antrags wiederum ist die Bearbeitungszeit - bis zu 3 Monate (und bei Fristverlängerung durch die Geschäftsstelle - bis zu 6 Monate). Die Antwort muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Auch wenn wir Bedenken hinsichtlich der Art und Weise haben, wie unsere Petition bearbeitet wurde, können wir keine Beschwerde einreichen.

Muster der Petition – Anlage 2

 

Beschwerde

Wenn die Bewohner Unregelmäßigkeiten im Betrieb des Gemeindebüros oder einer kommunalen Einheit bemerken, können sie eine Beschwerde einreichen. Wenn es den Gemeindevorsteher betrifft, muss es dem Gemeinderat vorgelegt werden, und wenn die Betriebsräte Einwände erheben, muss die Beschwerde dem Woiwoden oder der regionalen Rechnungskammer (in Finanzangelegenheiten) vorgelegt werden.

Beschwerdemuster – Anhang 3

 

Ausschuss für Beschwerden, Anträge und Eingaben

Unsere Anträge, Beschwerden und Petitionen werden zunächst vom Beschwerde-, Antrags- und Petitionsausschuss behandelt, an dem wir uns beteiligen können. Die Regeln und die Funktionsweise sind in der Satzung der Gemeinde festgelegt. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch der gesamte Rat in einer obligatorischen namentlichen Abstimmung.

 

 

Teil II

Im vorherigen Abschnitt haben wir darüber geschrieben, wie die Bewohner Lösungen vorschlagen können, die der Gemeinde nützlich erscheinen, z. In diesem Fall können Sie einen Antrag an die Geschäftsstelle stellen oder eine Petition einreichen. Wenn wir jedoch Einwände gegen die Arbeit des Gemeindevorstehers oder des Gemeinderates haben, können wir dagegen Beschwerde einreichen. In diesem Teil werden wir versuchen, die Frage zu beantworten, ob die Gemeinde ein cooles Projekt, das von den Einwohnern initiiert wurde, mitfinanzieren kann, wann die Einwohner Lösungsvorschläge einreichen können und wie die öffentlichen Konsultationen aussehen.

Lokale Initiative

Eine lokale Initiative ist eine Form der Einreichung von Ideen für Aktivitäten in einer Gemeinde. Es ermöglicht einzelnen Einwohnern, informellen Gruppen von Einwohnern und Organisationen, sich bei den Kommunen um Unterstützung ihres Projekts zu bewerben. Wichtig ist, dass die Bewohner sowieso daran beteiligt sind und ihre Arbeit hineinstecken. Sie bebauen zum Beispiel einen Stadtplatz und wollen, dass die Gemeinde Setzlinge kauft; Sie säubern den Park und träumen davon, Bänke darin aufzustellen, aber sie haben nicht die entsprechenden Materialien, die sie von der Gemeinde erwarten.

 

WICHTIG: Die lokale Initiative muss auf dem Gemeindegebiet durchgeführt werden. Eine Finanzierung von Gemeinschafts- oder Privateigentumsaktivitäten ist nicht möglich.

 

Der Antrag im Rahmen der lokalen Initiative sieht genauso aus wie der Antrag, der im vorherigen Abschnitt von den Bewohnern oder der Bewohnerin eingereicht wurde, aber er muss den Beitrag der am Projekt beteiligten Personen darstellen und welche spezifische Hilfe von der Gemeinde benötigt wird. Es lohnt sich auch, den Nutzen für die Gemeindegemeinschaft aufzuzeigen.

Öffentliche Konsultation

Bei öffentlichen Konsultationen stellen Vertreter der lokalen Behörden den Bewohnern ihre Pläne vor, beispielsweise zu Rechtsakten (deren Änderung oder Verabschiedung neuer), zu Investitionen und zu allen Unternehmungen, die sich auf ihr tägliches Leben auswirken können. Die nächsten Phasen der Konsultationen sind: Anhören der Meinungen der Bewohner, um herauszufinden, welche Änderungen an den Plänen erwartet werden, und Präsentation ihrer endgültigen Form.

Obwohl die Konsultationen weitgehend von der Initiative der Gemeindebehörden abhängen, sei daran erinnert, dass die Einwohner diese auch beantragen oder eine Petition zu diesem Thema einreichen können (über Anträge und Petitionen haben wir im ersten Teil des Leitfadens geschrieben).

Wenn öffentliche Konsultationen in der Gemeinde gefordert werden, erinnert Bartosz Wilk, ein Anwalt des Bürgernetzwerks Watchdog Polska, kann man sich auf Artikel 5a des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung berufen, der besagt, dass sie in Angelegenheiten durchgeführt werden sollten, die für die Gemeinde wichtig sind.

Die Art und der Umfang der Anhörung von Entscheidungen ist der beste Indikator für die Offenheit der Gemeindebehörden gegenüber der Stimme der Einwohner. Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu beraten – durch Meinungsumfragen, Schaffung von Möglichkeiten zur Abgabe von Kommentaren, Treffen mit Anwohnern, Herausgabe eines Beratungsbuchs, Diskussionen in Internetforen, einer Meinungsbox, Workshops.

 

Es lohnt sich zu prüfen, ob die Gemeinde einen zwingenden Beschluss hat  über Konsultationen, die die Regeln und das Verfahren für die Durchführung von Konsultationen mit Bewohnern definiert. Wenn es nicht da ist, sollte man sich bemühen, es zu übernehmen.

Auflösungsinitiative

Das Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung sieht die Möglichkeit vor, einen Beschlussentwurf der Einwohner einzureichen. Es muss Angelegenheiten abdecken, die vom Gemeinderat behandelt werden können, z. B. Straßenname.

 

Die Vorlage einer Beschlussvorlage bedarf der Unterstützung der Anwohner. Bis 5.000 Einwohner in einer Gemeinde - mindestens 100 Personen; in einer Gemeinde mit bis zu 20.000 Einwohnern mindestens 200 und in einer Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern mindestens 300.

 

Nach Vorlage der Beschlussvorlage soll sich der Gemeinderat in der nächsten Sitzung, spätestens jedoch 3 Monate nach Vorlage der Vorlage, damit befassen. Jede Gemeinde muss einen Beschluss haben, der die näheren Regeln für die Einreichung von Beschlussvorlagen, Regeln für die Einrichtung von Beschlussinitiativen, Regeln für die Förderung von Bürgerinitiativen und formale Anforderungen an eingereichte Gesetzesvorlagen regelt.  

 

 

Teil III

Im vorherigen Teil des Leitfadens haben wir darüber geschrieben, wie man Hilfe von der Gemeinde in einem Gemeinschaftsunternehmen von Einwohnern erhält und was zu tun ist, wenn wir möchten, dass das Büro wichtige Entscheidungen mit uns bespricht. Wir haben auch die Frage beantwortet, ob die Einwohnerinnen und Einwohner dem Gemeinderat eine Beschlussfassung vorschlagen können. Jetzt ist es an der Zeit, ein Instrument vorzustellen, mit dem die Behörden unsere Forderungen umsetzen müssen.

 

Volksabstimmung vor Ort

Eines der stärkeren Instrumente zur Beeinflussung von Entscheidungen der Gemeindebehörden ist die Volksabstimmung. Wenn es wichtig ist, sind die Kommunen verpflichtet, die Entscheidungen der Einwohner umzusetzen. Die Kehrseite des Referendumsverfahrens ist sein hoher Kosten- und Zeitaufwand.

 

In einer Volksabstimmung können Einwohner beispielsweise beschließen, von einer Gemeinde innerhalb ihrer Grenzen gelegenes Grundstück zu kaufen, den Autoverkehr auf dem Stadtplatz zuzulassen oder die Stadtwache zu liquidieren. Bei der Volksabstimmung können Sie auch über die Absetzung des Gemeindevorstehers abstimmen.

Allerdings ist diese Ausdrucksform durch die Notwendigkeit begrenzt, eine einfache Frage mit Ja- oder Nein-Antwort zu formulieren. Es ist auch möglich, zwischen mehreren Antwortmöglichkeiten zu wählen, z.B. können Bewohner entscheiden, welcher Schulstandort ihrer Meinung nach der beste ist.

 

Vorbereitung der Volksabstimmung

Das Recht zur Teilnahme an der Volksabstimmung steht Personen zu, die im Gemeinderat aktives Stimmrecht besitzen und in der Gemeinde wohnen, in der die Volksabstimmung durchgeführt wird.

Wie kann man mit der Arbeit beginnen, um einen bestimmten Vorschlag den Einwohnern zur Abstimmung zu stellen? Der erste Schritt besteht darin, den „Initiator“ zu finden, dh Personen, die die Gemeindebehörden über die geplante Volksabstimmung informieren. Es können bis zu fünf Einwohner sein, die das Recht haben, die Gemeindebehörden zu wählen. Es kann sich auch um eine politische Partei oder eine soziale Organisation handeln, die in der Gemeinde tätig ist (Tätigkeitsbereich, der durch die Bestimmungen des Statuts unterstützt wird).

 

Diese fünf Personen geben ihren Vor- und Nachnamen, ihre PESEL-Nummer, ihre Wohnadresse an und geben an, wer ihr Vertreter ist. Bei Organisationen und Parteien wird ihr Name genannt, die Satzung und das Registrierungsdokument beigefügt und, ähnlich wie im vorherigen Fall, der Vertreter informiert.

 

Die Mitteilung mit Informationen zum Referendumsgegenstand wird an den Gemeindevorsteher, Gemeindevorsteher oder Gemeindepräsidenten versandt. Er hat den Empfang unverzüglich zu quittieren.

Dann sollte der Gemeindevorsteher oder Bürgermeister aufgefordert werden, Angaben zur Einwohnerzahl zu machen, die es ermöglichen, die Gültigkeit des Referendums und die erforderliche Anzahl von Unterschriften auf dem Referendumsantrag anzuerkennen. Das Büro muss innerhalb von 14 Tagen antworten.

Nach Einreichung des Antrags hat der Initiator der Volksabstimmung 60 Tage Zeit, um Unterschriften für den Volksabstimmungsantrag zu sammeln, der 10% der Anzahl der aktiven Stimmberechtigten im Gemeinderat ausmachen muss.

Darüber hinaus ist der Initiator verpflichtet, die Anwohner auf eigene Kosten über den Beratungsgegenstand zu informieren.

 

Das Formular zur Sammlung von Unterschriften muss neben den Informationen, zu denen sie gesammelt werden, auch einen Hinweis enthalten, dass die Unterstützung nicht entzogen werden kann. Darüber hinaus sollten die Tabellen den Vor- und Nachnamen des Unterzeichners, seine genaue Adresse, PESEL-Nummer, Unterschrift und Datum der Unterschrift enthalten.

 

Es lohnt sich, mehr Unterschriften als die geforderten 10 % der Wahl- und Wohnberechtigten der Gemeinde zu sammeln, denn wenn sich zB jemand bei der PESEL-Nummer vertippt oder nicht alle Felder ausfüllt, seine Unterschrift wird ungültig.

Nach dem Sammeln der Unterschriften reichen wir diese zusammen mit einem schriftlichen Volksbegehren beim Gemeindevorsteher ein. Wir erhalten eine schriftliche Bestätigung und der Antrag geht an den Gemeinderatsvorsitzenden. Die Räte beurteilen die Einhaltung des Gesetzes und müssen innert 30 Tagen einen Beschluss über die Durchführung einer Volksabstimmung fassen. Auch bei Ablehnung des Antrags ist eine Beschlussfassung innerhalb der gleichen Frist erforderlich. Der Initiator der Volksabstimmung kann innert 14 Tagen ab Zustellung des Beschlusses Beschwerde beim Verwaltungsgericht einlegen. Das Verwaltungsgericht wiederum prüft die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihrer Einreichung. Das der Beschwerde stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts ersetzt den Gemeinderatsbeschluss.

 

Das Referendum findet an einem arbeitsfreien Tag statt, spätestens am fünfzigsten Tag nach der Veröffentlichung des Gemeinderatsbeschlusses im Provinzialamtsblatt (www.dziennikiurzedowe.gov.pl/dzienniki-wojewodztw.html).

 

Eine Volksabstimmung ist gültig, wenn mindestens 30 % der Stimmberechtigten daran teilgenommen haben. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist massgebend, wenn mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für eine der der Volksabstimmung unterbreiteten Lösungsvorschläge abgegeben wurden.

Der Vertreter des Initiators der Volksabstimmung muss eine Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Volksabstimmung erstellen. Sie reicht sie innerhalb von drei Monaten nach der Volksabstimmung dem Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Präsidenten zu.

 

Teil IV

Im vorherigen Teil des Leitfadens haben wir über das lokale Referendum geschrieben – eines der stärkeren Instrumente, um Entscheidungen der Gemeindebehörden zu beeinflussen. Wenn das Referendum gültig ist, müssen die Gemeindebehörden die von den Einwohnern unterstützten Lösungen umsetzen. Handelte es sich um eine Volksabstimmung über die Absetzung des Gemeindevorstehers, muss dieser zurücktreten. Die Einwohner können nicht nur die Entscheidungen der Behörden beeinflussen, sondern auch entscheiden, wofür sie das gemeinsame Geld ausgeben – so geschehen im Fall des Gemeinderatsfonds und des Bürgerhaushalts.

Solecki-Fonds

Es mag den Anschein haben, dass die Einwohner keinen großen Einfluss darauf haben, wie kommunale Gelder geplant und ausgegeben werden. Glücklicherweise ist dies nicht der Fall. Obwohl der kommunale Haushalt von Ratsmitgliedern – also unseren in demokratischen Wahlen gewählten Vertretern – beschlossen wird, können Einwohner ihre Vorschläge einreichen. Zum Beispiel, indem sie einen Antrag an den Haushalt senden, in dem sie vorschlagen, was ihrer Meinung nach in den Haushalt aufgenommen werden sollte (der Antrag wurde im ersten Teil des Leitfadens erwähnt). Bei Budgetanträgen ist zu beachten, dass es am sinnvollsten ist, diese im September und Anfang Oktober einzureichen, da Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Präsident den Budgetentwurf bis zum 15. November dem Gemeinderat vorlegen müssen jedes Jahr.

Seit 2009 können die Landbewohner verbindlich über einen Teil des Gemeindehaushalts entscheiden. Eine solche Möglichkeit bietet das Gesetz über den Gemeinderatsfonds. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfräte entscheiden direkt über die Vergabe der Dorfratskasse. Selbstverständlich ist der Gemeindevorsteher für die Ausführung des Gemeinderatsfonds sowie für das gesamte Gemeindebudget verantwortlich.

 

Wichtige Termine für die Gemeinderatskasse

Der Gemeinderat entscheidet, ob in einer Gemeinde ein Gemeinderatsfonds, also das Bürgerbudget, eingerichtet wird. Er muss dies bis zum 31. März eines jeden Jahres tun - der bis zu diesem Datum gefasste positive Beschluss betrifft die folgenden Jahre. Beabsichtigt der Gemeinderat nicht, den Gemeinderatsfonds für das nächste Jahr aus dem Haushalt zu trennen, muss er ebenfalls bis zum 31. März einen Beschluss fassen, ihn nicht zu trennen. Die Annahme eines negativen Beschlusses verpflichtet den Gemeinderat, sich im Folgejahr mit der Frage der Gemeinderatskasse zu befassen. War der Gemeinderat im Vorjahr dagegen, dass das Gemeinderatsvermögen im Jahr 2020 in der Gemeinde ausgegeben werden könnte, muss der Gemeinderat bis zum 31. März 2019 einen Beschluss über seine Trennung fassen.

 

Ein weiteres wichtiges Datum ist der 31. Juli. Bis zu diesem Tag muss der Gemeindevorsteher die Dorfvorsteher über die Höhe des Dorffonds für ihren Dorfrat informieren.

 

Der wichtigste Termin ist der 30. September, denn bis dahin muss die Dorfversammlung abgehalten und ein Antrag auf Dorfkasse eingereicht werden, zusammen mit dem Beschluss der Dorfversammlung, dem Protokoll und der Anwesenheitsliste der Versammlung.

 

Beträge aus der Gemeindekasse

Die Höhe des Gemeinderatsfonds liegt in der Regel zwischen 5.000 PLN und 25.000 PLN pro Gemeinderat und hängt hauptsächlich vom Vermögen der Gemeinde und der Einwohnerzahl des jeweiligen Dorfes ab.

Es handelt sich nicht um einen willkürlichen Betrag. Der Gemeindevorsteher muss es unter Berücksichtigung bestimmter Indikatoren berechnen, und das Gesetz über den Gemeinderatsfonds legt die Formel fest, nach der es zu tun ist.

WICHTIG:

Der Gemeinderat kann durch Beschluss diesen Betrag über das gesetzliche Minimum hinaus erhöhen.

Was kannst du entscheiden?

Das Geld aus dem Fonds kann für Aufgaben verwendet werden, die drei formale Bedingungen erfüllen: Sie dienen der Verbesserung der Lebensbedingungen der Einwohner, sind Eigenaufgaben der Gemeinde und stehen im Einklang mit der Entwicklungsstrategie der Gemeinde.

In der Praxis bedeutet dies, dass sie für alles ausgegeben werden können, wofür die Gemeinde Geld ausgibt. Projekte aus dem Fonds müssen im Bereich des Dorfrats durchgeführt werden, wo die Einwohner über ihre Verwendung entscheiden.

Antrag auf Finanzierung aus dem Gemeindefonds

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Antragsformular für einen Dorfvorsteher. Um gültig zu sein, muss der Antrag enthalten:

  • ein Hinweis auf Projekte, die im Bereich des Gemeinderates im Rahmen des Fonds umgesetzt werden sollen;

  • Berechnung der Kosten der Projektumsetzung (diese Kosten müssen innerhalb der Grenze für den Gemeinderat liegen);

  • Begründung, in der angegeben wird, wie die Durchführung der aus dem Fonds finanzierten Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Dorfbewohner beitragen wird.

Erfüllt der Antrag die formellen Anforderungen nicht, informiert der Gemeindevorsteher den Dorfvorsteher innerhalb von 7 Tagen darüber. Der Dorfverwalter hat weitere 7 Tage Zeit, um den Antrag unverändert aufrechtzuerhalten. Die Informationen über die Aufrechterhaltung des Antrags werden dem Gemeinderat über den Gemeindevorsteher übermittelt. Der Gemeinderat hat 30 Tage Zeit, um den Antrag zu prüfen, und die Entscheidung des Rates ist für den Gemeindevorsteher bindend.

Der Dorffonds ist ein großartiges Entscheidungsinstrument. Sein größter Vorteil ist, dass die Einwohner der Kommune selbst über die Erfüllung ihrer Bedürfnisse entscheiden. Im Gegensatz zu einem regulären Haushaltsantrag müssen Vorhaben, die im Gemeindefonds vorgesehen sind, umgesetzt werden.

Bürgerhaushalt

Immer mehr Städte entscheiden sich für die Einführung eines Bürgerhaushalts, der ab 2019 von kreisberechtigten Städten eingeführt werden muss.

 

Die Höhe des Bürgerbudgets beträgt mindestens 0,5 % der Ausgaben der Gemeinde, die im letzten vorgelegten Bericht über die Ausführung des Budgets enthalten sind.

 

Im Rahmen des Bürgerhaushalts fließen die Ideen der jährlich durch Abstimmung gewählten Einwohnerinnen und Einwohner in den Haushaltsentwurf des Gemeinderates ein und müssen umgesetzt werden. Das Bürgerbudget kann stadtweit oder für kleinere Gebiete, z. B. Wohnsiedlungen, gelten.

 

Damit die Einwohner jedes Jahr über die Verwendung des Geldes entscheiden können, muss der Gemeinderat einen Beschluss fassen, der die Einzelheiten der Ausführung des Bürgerhaushalts festlegt - wie das Projekt aussehen soll, wie viele Unterschriften dafür gesammelt werden sollen, was sind die bewertungsregeln.

Der Leitfaden wurde vom Watchdog Polska Civic Network erstellt, einer Organisation, die dafür sorgt, dass die Menschen wissen, was die Behörden tun. Es lehrt die Bewohner, dass sie Ämter nach Dingen fragen können, die ihnen wichtig sind, und zeigt, was zu tun ist, wenn Beamte es vermeiden, zu antworten. Die Organisation bietet kostenlose Rechtsberatung zum Zugang zu öffentlichen Informationen. Sie können sie unter anderem unterstützen indem Sie 1% der Steuer spenden. Einzelheiten auf der Website siecobywatelska.pl.

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