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Lubartów, September 2020

Anzeige gegen einen Mitarbeiter der Kommunalverwaltung

Wir veröffentlichen den Inhalt der Beschwerde, die wir gegen einen der Mitarbeiter des Rathauses von Lubartów – den Leiter – eingereicht haben  Abteilung für Werbung, Kultur, Sport und soziale Kommunikation von Artur Kuśmierzak.

Anwohner können ihn auch mit den Wahllisten des aktuellen Bürgermeisterausschusses in Verbindung bringen, von dem er für einen Stadtrat kandidierte. 

Wir haben uns bereits in den Sitzungen des Stadtrates mit Abwertungsversuchen, Verharmlosungsversuchen und Attacken von der Tribüne auseinandergesetzt. In vielen Fällen ist dies bei uns auf keine Reaktion gestoßen, weil die Teilnahme an der Politik, einschließlich der Kommunalpolitik, oder die Zurückhaltung praktisch aller Autoritäten gegenüber sozialer Kontrolle uns auf verschiedene Aktionen vorbereitet.

Diesmal lassen wir die Angelegenheit nicht unbeantwortet, denn es handelt sich um eine Person, die Angestellter der Geschäftsstelle ist. Wer ist die Person, die  die de facto als Hilfsorgan der Selbstverwaltungsgemeinschaft dient, der die Einwohner von Lubartów angehören. Und aufgrund ihrer Funktion - verantwortlich für soziale Kommunikation, Förderung und Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen. Wie viele "kollaborieren" noch auf diese Weise?  

Zu den Aufgaben der Abteilung für Werbung, Kultur, Sport und soziale Kommunikation unter der Leitung von Artur Kuśmierzak gehören:
1. Hinsichtlich der Förderung der Stadt, der gesellschaftlichen Kommunikation und der internationalen Zusammenarbeit:

  1. Aktivitäten zur Unterstützung und Verbreitung der Idee der Selbstverwaltung unter den Einwohnern der Stadt;

  2. Vorbereitung und Veröffentlichung von Informations- und Werbematerialien über die Stadt;

  3. Sorge für den laufenden, ordnungsgemäßen und zuverlässigen Informationsfluss über die Tätigkeit der Kommunalverwaltung zwischen dem Amt und den Einwohnern der Stadt und diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Organen und Organisationseinheiten der Stadt;

  4. Planung und Koordination von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Förderung der Stadt und laufende Zusammenarbeit mit dem Kulturzentrum Lubartów, um diese Aufgaben gemeinsam umzusetzen;

  5. Ergreifen von Initiativen und Teilnahme an Projekten, die darauf abzielen, das Image der Stadt durch die Teilnahme an Messen, Präsentationen und anderen Werbeveranstaltungen aufzubauen;

  6. Zusammenarbeit mit staatlichen und selbstverwalteten Verwaltungsstellen, Verbänden und Organisationen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen zur Durchführung gemeinsamer Werbemaßnahmen;

  7. Durchführung von Aufgaben im Bereich der Erstellung neuer Werbeartikel und Durchführung der Verteilung von Werbematerialien und -gadgets;

  8. Mitarbeit bei der Redaktion der städtischen Internetseiten sowie der Entwicklung und Veröffentlichung von Informations- und Werbematerialien für Bürgerinnen und Bürger;

  9. Entwicklung und Umsetzung internationaler Kooperationsprogramme, darunter:
    a) Organisation von Aufenthalten ausländischer Delegationen und Organisation von Reisen von Delegationen der Stadtbehörden in Partnerstädte;
    b) Übersetzung ausländischer Korrespondenz (d. h. Briefe, Einladungen, Danksagungen und thematische Studien), die in den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Büros fällt;
    c) Pflege und Entwicklung von Kontakten mit Partnerstädten und anderen Einrichtungen aus dem Ausland.

  10. Zusammenarbeit mit Organisationen und Verbänden, in denen die Stadt Mitglied ist oder mit denen sie gemeinsame Initiativen unternimmt;

  11. Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Erwerb von außerbudgetären Finanzmitteln durch die Stadt für die Durchführung von Nicht-Investitionsprojekten im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Abteilung für Strategie, Entwicklung und externe Fonds;

  12. Durchführung von Aufgaben im Bereich der sozialen Kommunikation, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Durchführung öffentlicher Konsultationen und Pressekonferenzen des Bürgermeisters der Stadt;

  13. Aktualisierung der Inhalte von Websites, die von der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Informatikamt betrieben werden;

  14. Zusammenarbeit und Koordination der Aufgaben der Stadt im Rahmen der lokalen Initiative;

  15. Teilnahme an der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung öffentlicher Konsultationen zum Bürgerhaushalt und den Wahlen zum Seniorenrat und diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Verwaltungs- und Organisationsabteilung;

  16. Zusammenarbeit mit Organisationseinheiten des Amtes und Organisationseinheiten der Stadt bei der Durchführung aller Formen der Förderung.

2. Kulturell und sportlich:

  1. Koordinierung kultureller Aufgaben kommunaler Kultureinrichtungen;

  2. Schaffung und Initiierung kultureller Unternehmungen;

  3. Entwicklung von Projekten und Plänen für die Entwicklung von Bildung und Kultur in der Stadt;

  4. Zusammenarbeit mit Institutionen, Verbänden und einzelnen Kulturschaffenden im Bereich kultureller Aktivitäten;

  5. Führen eines Verzeichnisses der Kultureinrichtungen der Kommunalverwaltung;

  6. Koordinierung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation von patriotischen Feiern in der Stadt, einschließlich Staatsfeiern und Jubiläen;

  7. Entwicklung eines Veranstaltungskalenders für Kultur und Sport in der Stadt in Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen der lokalen Regierung, dem städtischen Sport- und Erholungszentrum und Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind;

  8. Koordination der Arbeiten zur Eintragung in das Gedenk- und Verpflichtungsbuch;

  9. Vorbereitung des Auswahlverfahrens für die Position des Direktors der Kultureinrichtungen der Kommunalverwaltung und des Direktors des Städtischen Sport- und Erholungszentrums;

  10. Führung von Personalangelegenheiten für die Leiter der Kultureinrichtungen und des Städtischen Sport- und Freizeitzentrums;

  11. Organisation der Zusammenarbeit im Bereich der Förderung von Körperkultur und Sport in Zusammenarbeit mit dem Städtischen Sport- und Erholungszentrum und Unterstützung von Sportorganisationen und Vereinen;

  12. Koordinierung der Aktivitäten des Städtischen Sport- und Erholungszentrums und Überwachung der korrekten Nutzung der Sportbasis;

  13. Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit der Vergabe von Preisen und Stipendien des Bürgermeisters der Stadt;

  14. Gestaltung von Aufgaben im Bereich Kultur, Körperkultur und Sport für das Programm der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen;

3. Hinsichtlich der Zusammenarbeit der Stadt mit Nichtregierungsorganisationen:

  1. Organisation und Koordinierung der Zusammenarbeit der Stadt mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen, die gemeinnützige Aktivitäten durchführen;

  2. Zusammenarbeit mit Organisationseinheiten des Amtes und Organisationseinheiten der Stadt im Bereich der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, insbesondere im Bereich der Beauftragung städtischer Eigenaufgaben und der Gewährung von Zuschüssen zu deren Durchführung;

  3. jährliche Entwicklung und Umsetzung des Kooperationsprogramms der Stadt mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen gemäß Art. 3 Sek. 3 Gemeinnützigkeits- und Ehrenamtsgesetz;

  4. Vorbereitung und Durchführung offener Ausschreibungen zur Durchführung öffentlicher Aufgaben;

  5. Erstellung von Vertragsentwürfen zur Durchführung öffentlicher Auftragsarbeiten;

  6. Auswertung von Berichten von Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung öffentlicher Aufgaben;

  7. Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Kontrolle der korrekten Verwendung der öffentlichen Mittel, die der Erfüllung der Aufgaben der Stadt zugeteilt werden;

  8. Pflege und Aktualisierung einer Datenbank von Nichtregierungsorganisationen, die in der Stadt tätig sind, einschließlich derjenigen, die öffentliche Aufgaben aus dem Haushalt der Stadt ausführen;

  9. Organisation von Treffen zur Zusammenarbeit der Stadt mit Nichtregierungsorganisationen und Körperschaften, die im Gesetz über gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeit aufgeführt sind;

  10. Erstellung eines Berichtsentwurfs über die Umsetzung des Jahresprogramms der Zusammenarbeit zwischen der Stadt und Nichtregierungsorganisationen;

  11. Überwachung der Ausführung der beauftragten Aufgaben der Stadt unter Berücksichtigung der korrekten Umsetzung der mit Nichtregierungsorganisationen geschlossenen Verträge, einschließlich der Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Berichten;

  12. Organisation der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen nichtfinanzieller Natur;

  13. Förderung der Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligen, Bürgerinitiativen und sozialem Dialog in der Stadt;

  14. Bearbeitung von Fällen im Bereich der Zustimmung zur Verwendung von Stadtsymbolen durch externe Stellen;

  15. Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Mitwirkung des Bürgermeisters in Patronats- und Ehrenausschüssen;

  16. Zusammenarbeit mit Institutionen und Nichtregierungsorganisationen, die sich auf die Entwicklung der Stadt konzentrieren;

  17. Überwachung öffentlicher Aufgaben, die Körperschaften und Nichtregierungsorganisationen im Sinne des Gesetzes über gemeinnützige Arbeit und Freiwilligenarbeit mit der Durchführung betraut sind.

Ja, der Gouverneur führt seine Aufgaben aus. Das ist unsere Reaktion.

FB MOL Artur Kuśmierzak
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